Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer (USt.) bzw. die Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet, die für Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt. Die Vorsteuer wird vom Finanzamt rückerstattet.
Das heißt, ein Unternehmen kauf Waren oder Dienstleistungen im Wert von 50.000€ + 9.500€ USt. ein. Diese 9.500€ kann das Unternehmen vom Finanzamt wieder zurückbekommen, wenn es diese Vorsteuer geltend macht und dem Finanzamt quasi mitteilt: „Ich hätte gerne 9.500€ zurück.“
Wer muss Vorsteuer und Umsatzsteuer abführen?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das umsatzsteuerpflichtig ist.
Kleinunternehmer sind hierbei auszuschließen, da sie sich von der Umsatzsteuer befreien haben lassen.