Auftragsverarbeitungs-Vertrag
4. Informationspflichten und Mitwirkungspflichten
Technische und Organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO
Grundsätzliche Maßnahmen, die der Wahrung der Betroffenenrechte, unverzüglichen Reaktion in Notfällen, den Vorgaben der Technikgestaltung und dem Datenschutz auf Mitarbeiterebene dienen:
Wir nutzen dirverse Portale, um unsere Unterauftragnehmer zu beauftragen. Wir haben direkten Kontakt zu diesen Personen, allerdings verläuft die Beauftragung über folgende Portale:
Somit haben wir keine Kontaktdaten zu den Personen selbst, die wir hier angeben könnten.
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