UStVA = Umsatzsteuer-Voranmeldung
Umsatzsteuer (USt.) wird auch oft Mehrwertsteuer (MwSt.) genannt. Wenn ein Unternehmen Geschäfte mit anderen Unternehmen macht, sprechen beide meist von USt. Macht ein Unternehmen Geschäfte mit einem Endverbrauchen, also einer privaten Person, anstatt mit einem Unternehmen, so spricht man oft von einer MwSt. Aber es ist dieselbe Steuer. Es ist eigentlich sinnlos, dass es zwei Bezeichnungen für dieselbe Sache gibt.
Mit der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung teilt der Unternehmer dem Finanzamt mit, wie viel Geld er an das Finanzamt zu zahlen hat oder wie viel er zurückbekommt. Dies dient als Vorauszahlung auf die Umsatzsteuerschuld des ganzen Jahres. Am Ende des Jahres wird nämlich eine Umsatzsteuererklärung erstellt und darin wird die bereits bezahlte Umsatzsteuer bestätigt oder es wird festgestellt, dass noch ein paar Euro zu viel oder zu wenig bezahlt wurden, sodass dies ausgeglichen wird.
Beispiel:
Wenn ein Unternehmen eine Rechnung schreibt und darin sind 100€ an USt. / MwSt. enthalten, dann muss dieses Unternehmen diese 100€ an das Finanzamt weiterleiten. (Oftmals wird das Geld vom Finanzamt direkt vom Konto abgebucht, wenn eine Lastschrift freigegeben und aktiv ist.)
Wenn ein Unternehmen eine Rechnung bekommt und darin sind 100€ an USt. / MwSt. enthalten, dann kann das Unternehmen diese 100€ vom Finanzamt wiederbekommen.
Wozu gibt es dann diese ganze Steuer?
Weil der Staat gierig ist, wäre meine Antwort und nicht mit Geld umgehen kann.
Letztendlich ist es für Unternehmen einfach ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, um Geld sinnlos hin- & herzuschieben.
Für Privatpersonen ist es eine Steuer, die sie nie wieder zurückbekommen. Sie müssen diese einfach zahlen und haben sonst nichts weiter zu tun.
Deswegen werden Preise für Privatpersonen oftmals in Brutto, inkl. MwSt. angegeben, während Preise für Unternehmen oftmals in Netto, ohne USt. angeben werden.