Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ist besonders für Gründer und Kleinstunternehmer interessant. Dadurch müssen sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und entsprechend auch keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.

Wobei diese Arbeit oft überschätzt wird. Die Umsatzsteuervoranmeldung kann nur aus 30 Min im Monat bestehen. Aber man sichert sich die Chance darauf, die Vorsteuer geltend zu machen.

Es gibt Kriterien, um in die Kleinunternehmerregelung zu gelangen oder diese freigegeben zu bekommen. Aktuell im Jahr 2022 ist eine Umsatz, der im vorausgegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000€ betrug und im aktuellen voraussichtlich nicht über 50.000€ liegen wird.

Hinweis: Diese Regelung ist kein Zwang und kann optional in Anspruch genommen werden.

Vorteil der Kleinunternehmerregelung

Der wohl größte Vorteil besteht dann, wenn man Produkte und Dienstleistungen an Privatpersonen verkauft. Denn ohne die Mehrwertsteuer, fallen die Preise niedriger aus, als die der Konkurrenz.

Zusätzlich gibt es ein bisschen weniger Bürokratie, da die Umsatzsteuervoranmeldung wegfällt.

Nachteil der Kleinunternehmerregelung

Wenn man sich gerade selbständig macht und Investitionen hat, so ist es kontraproduktiv in der Kleinunternehmerregelung zu sein, da man die Vorsteuer nicht geltend machen kann. Wenn man Zeug kauft im Wert von z.B. 50.000€ + 9.500€ MwSt., so bekommt man diese 9.500€ nicht als Vorsteuer zurück. Oder bei einem Beispiel von 100.000€ sind dies 19.000€, die man nicht zurückbekommt.

Ein weiterer Nachteil könnten die geringen Umsatzgrenzen sein. 22.000€ zu erreichen geht manchmal schneller als man denkt. Dies ist sogar im ersten Geschäftsjahr möglich.

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