Die Abkürzung GbR steht für „Gesellschaft bürgerlichen Rechts”. Eine GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft und die Rechtsform, die am schnellsten gegründet werden kann. Sie besteht mindestens aus zwei Gesellschaftern, die sich durch dazu verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Die GbR-Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.