Sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden, fallen ab diesem Tag Verzugszinsen in Höhe von 0,03 % des offenen Betrags pro verspätetem Kalendertag an. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behalten wir uns vor, den Vorgang an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten. Führt auch das Inkassoverfahren nicht zum Erfolg, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Auftragsverarbeitungs-Vertrag